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Die Schutzgebietskategorien

Die Internationale Union for Nature Conservation (IUCN) definiert Schutzgebiete als

einen klar definierten geografischen Raum, der aufgrund rechtlicher oder anderer wirksamer Mittel anerkannt und gemanagt wird und dem Erreichen eines langfristigen Schutzes und Erhalts der Natur sowie der darauf beruhenden Ökosystemleistungen und kulturellen Werte dient.“

Die Kategorisierung von Schutzgebieten variiert je nach Land und Schutzniveau. Die IUCN-Klassifizierung ist auf internationaler Ebene weit verbreitet und wird von Organisationen wie den Vereinten Nationen und vielen nationalen Regierungen anerkannt. Sie schafft eine globale Norm für die Definition und Klassifizierung von Schutzgebieten auf der Grundlage von Managementzielen. Obwohl es die umfassendste Klassifizierung ist, passen nicht alle Schutzgebiete ordentlich in diese Kategorien, und regionale Bezeichnungen können von den gebräuchlichen Klassen abweichen was auch für den Alpenraum mit seinen fast 1 000 Schutzgebieten gilt. Im Folgenden wird ein allgemeiner Überblick über die im Alpenraum vertretenen Schutzgebietskategorien in Anlehnung an die IUCN-Klassifikation1, drei UNESCO Label und die Natura 2000-Gebiete gegeben.

Alle Schutzgebiete haben das gemeinsame Ziel, die Biodiversität zu erhalten. Viele andere Ziele werden in Managementstrategien berücksichtigt, wie z.B. ihr Nutzen für die lokalen Gemeinschaften, die Bereitstellung von Bildungs- und Freizeitmöglichkeiten, die Erhaltung spezifischer Landschaftsmerkmale, die Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen und die Verbesserung der Gesamtqualität des Gebiets im Laufe der Zeit.

Wildnisgebiet (IUCN Kategorie Ia und Ib):  Große, unveränderte oder lediglich marginal modifizierte Bereiche, deren natürlicher Charakter und Funktionen erhalten bleiben. Wildnisgebiete haben das höchste Schutzniveau und können sich weitgehend ungestört von menschlichen Aktivitäten entwickeln, um ihre Integrität für zukünftige Generationen zu erhalten. Belastungsarme, minimal-invasive Bildungs- und Forschungsaktivitäten sind zulässig.

Nationalpark (IUCN Kategorie II): Große Naturschutzgebiete, die sich dem Schutz ökologischer und biologischer Systeme und Spezies widmen. Die Nutzung der Besucher wird in diesen Bereichen zu inspirierenden, erzieherischen, kulturellen und Freizeitzwecken gesteuert, so dass keine signifikante Störung der natürlichen Umwelt stattfindet. Sie tragen durch den Tourismus oftmals auch zur Entwicklung der lokalen Wirtschaft bei.

Naturschutzgebiet (IUCN Kategorie IV): Das Hauptziel dieser Gebiete ist der Schutz bestimmter Arten oder Lebensräume, die auf internationaler, nationaler oder regionaler Ebene von Bedeutung sind. Um den Schutz zu gewährleisten, können regelmäßige Maßnahmen erforderlich sein. Weitere Ziele sind die Förderung des öffentlichen Bewusstseins und der Wertschätzung für den Artenschutz sowie die regelmäßige Interaktion der Stadtbewohner mit der Natur.
(Regionaler) Naturpark (IUCN Kategorie V): Das Verwaltungs- und Schutzniveau dieser Gebiete ist je nach Land unterschiedlich. Die Parkaktivitäten konzentrieren sich in der Regel auf die Integration von nachhaltiger, regionaler Entwicklung und Naturschutz. Traditionelle Managementpraktiken können verwendet werden, um kulturelle Werte und Landschaften zu erhalten, die durch Mensch-Natur-Interaktionen entstehen.

Natura-2000-Gebiete: Ein auf EU-Ebene eingerichtetes Netzwerk zur Verhinderung des Verlusts der biologischen Vielfalt, durch den Schutz von Brut- und Rastplätzen für gefährdete Arten. Dies geschieht in Übereinstimmung mit dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt sowie der europäischen Habitat- und Vogelrichtlinien und der dortigen Listen bedrohter Arten. Menschliche Aktivitäten sind in unterschiedlichem Maße erlaubt, und die Managementrichtlinien fördern die Arbeit mit der Natur.

Die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) ist bestrebt, Natur- und Kulturstätten zu schützen und aufzuwerten, die aufgrund ihres hohen Wertes als "Gemeinschaftsgüter" für die gesamte Menschheit gelten. Sie fördern die Identifizierung, den Schutz und die Erhaltung dieser Standorte. Einige Schutzgebiete erhalten von der UNESCO einen Sonderstatus, wie unten beschrieben.

UNESCO-Weltnaturerbe: Sie werden aufgrund ihrer außergewöhnlichen, universellen Werte für die Menschheit auf die UNESCO-Liste des Weltnaturerbes eingeschrieben. Die UNESCO verlangt, dass diese Werte für zukünftige Generationen durch die Erstellung und Umsetzung eines Managementplans erhalten bleiben. Die universelle Bedeutung dieser Klassifizierung impliziert, dass diese Gebiete ein gemeinsames Erbe der Menschheit darstellen.

UNESCO-Biosphärenreservat:  Dieses international anerkannte Label wird vom UNESCO-Programm ‚Der Mensch und die Biosphäre‘ (MAB) vergeben und fördert die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt. Standorte, die diesen Status erhalten haben, sind Bereiche, in denen innovative und interdisziplinäre Ansätze für nachhaltige Entwicklung, Ressourcenmanagement und Wechselwirkungen zwischen Natur und Gesellschaft getestet werden können.

UNESCO Globaler Geopark: Es handelt sich um einzelne, einheitliche Gebiete mit internationaler geologischer Bedeutung, die einem ganzheitlichen, von unten nach oben gerichteten Managementstil folgen und die Konzepte der nachhaltigen Entwicklung, Bildung und des Naturschutzes integrieren. Sie sind Bereiche, in denen das Bewusstsein für zentrale gesellschaftliche Themen wie Klimawandel und Naturkatastrophen geschärft werden kann.

Es gibt in den Alpenländern darüber hinaus viele weitere Arten von Klassifizierungen und dazugehörige Managementstile. Dazu gehören unter anderem: Ruhezonen, Biotope, Landschaftsschutzgebiete, Naturwaldreservate, spezielle Schutzgebiete und empfindliche Naturräume.

1 Die in Klammern angegebenen IUCN-Kategorien sind Näherungswerte, da die Bezeichnungen je nach Land unterschiedlich sind.

ALPARC - Das Netzwerk Alpiner Schutzgebiete

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