Die Alpenkonvention ist ein internationales Abkommen für den langfristigen Schutz des Alpenraums und seiner Ökosysteme. Die Konvention wurde 1991 unterzeichnet und trat 1995 in Kraft. Das Vertragswerk verpflichtet die Vertragsparteien, an gemeinsamen Herausforderungen und Problemen der Berggebiete wie nachhaltigem Verkehr, Klimawandel und Verlust der biologischen Vielfalt zu arbeiten. Das Übereinkommen wirkt über Ländergrenzen hinweg und erkennt die Besonderheiten des Alpenraums wie Biodiversität, Landschaften und vielfältiges Kulturerbe an.
Die Alpenkonvention wurde von der Europäischen Union und den acht Alpenstaaten – Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Schweiz, Slowenien, Liechtenstein und Monaco – ratifiziert.
Die Funktionsweise der Alpenkonvention
Die Alpenkonferenz ist das beschlussfassende Organ der Alpenkonvention. Ihr gehören die MinisterInnen der Vertragsparteien an. Die Konferenz tagt alle zwei Jahre, jeweils in dem Staat, der den Vorsitz der Alpenkonvention innehat. Die Präsidentschaft dauert zwei Jahre. Derzeit hat Slowenien den Vorsitz der Konvention inne. Er wird im Januar 2025 an Italien übergehen.
Der Ständige Ausschuss ist das ausführende Organ der Alpenkonferenz. Er stellt sicher, dass alle Entscheidungen, Leitgedanken und Ziele berücksichtigt und umgesetzt werden. Der Ständige Ausschuss tagt zweimal jährlich.
Das Ständige Sekretariat wurde im Jahr 2003 eingerichtet. Es unterstützt die Arbeit der Organe der Konvention. Zusätzlich fördert es den Austausch von Fachwissen und Kenntnissen im Alpenraum und ist für die Öffentlichkeitsarbeit der Konvention verantwortlich. Das Büro des Ständigen Sekretariats befindet sich in Innsbruck, Österreich. In Bozen/Bolzano, Italien, gibt es eine Zweigstelle.
Der Beitrag von ALPARC zur Alpenkonvention
Die Aktivitäten von ALPARC sind fest in der Alpenkonvention und ihren Protokollen verankert. Insbesondere ist es eines der Ziele von ALPARC, den Artikel 12 des Protokolls „Naturschutz und Landschaftspflege“ umzusetzen.
Artikel 12: "Die Vertragsparteien treffen die geeigneten Maßnahmen, um einen nationalen und grenzüberschreitenden Verbund ausgewiesener Schutzgebiete, Biotope und anderer geschützter oder schützenswerter Objekte zu schaffen. Sie verpflichten sich, die Ziele und Maßnahmen für grenzüberschreitende Schutzgebiete aufeinander abzustimmen."
Das Hauptziel des Artikels 12 ist es, den Schutz von Natur und Umwelt mit einem Fokus auf Arten, Biotope und Landschaften zu stärken. Hierzu ist es nötig, die Schutzbemühungen im gesamten Alpenraum zu harmonisieren.
ALPARC trägt zur Umsetzung des Protokolls bei, indem das Netzwerk eng mit dem Ständigen Sekretariat zu verschiedenen Themen zusammenarbeitet, insbesondere: Schutz der biologischen Vielfalt und ökologischer Verbund, Bodenschutz, Klimawandel und Bildung für nachhaltige Entwicklung in den Alpen. Konkret fungiert ALPARC als Vermittler zwischen Schutzgebieten und Akteuren im Alpenraum, um die Umsetzung der Konvention zu unterstützen.
Als offizieller Beobachter der Alpenkonvention hat ALPARC eine beratende Stimme. Am 28. Februar 2013 unterzeichneten das Ständige Sekretariat der Alpenkonvention und der Präsident von ALPARC ein Memorandum zur Zusammenarbeit als nachhaltige Grundlage für die Kooperation zwischen den Unterzeichnenden.
Von 2007 bis April 2019 beteiligte sich ALPARC intensiv an der Arbeit der Plattform „Ökologischer Verbund“ der Alpenkonvention und trug in dieser Zeit dazu bei, die Aktivitäten der Plattform zu koordinieren. Hauptziel der Plattform war es, einen alpenweiten, grenzübergreifenden Verbund von Schutzgebieten einzurichten und die Gebiete mit der Unterstützung von ExpertInnen, EntscheidungsträgerInnen und anderen relevanten Gruppen zu vernetzen. Im Rahmen der Plattform tauschten die Alpenländer wichtige Informationen über Maßnahmen und Methoden aus, verglichen und überarbeiteten sie.
Seit April 2019 beteiligt sich ALPARC am Biodiversitätsbeirat der Alpenkonvention und ist Teil der Arbeitsgruppe Bodenschutz der Alpenkonvention.