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Das UNESCO-Welterbekomitee, das vom 25. Juli bis 3. August in Brasilia tagte, hat der Erweiterung der Stätte des Monte San Giorgio auf italienischem Gebiet zugestimmt. Der Schweizer Teil dieses Naturgutes wurde 2003 in die UNESCO-Liste des Welterbes aufgenommen. Die Kandidatur des Erweiterungsprojekts, welche auch eine grenzüberschreitende Verwaltung der Stätte vorsieht, wurde dem Komitee vom italienischen und vom Schweizer Staat gemeinsam eingereicht.
Der Schweizer Teil des Monte San Giorgio wurde am 2. Juli 2003 in die UNESCO-Liste des Welterbes aufgenommen. Das Gebiet gibt ein aussergewöhnliches Zeugnis vom Meeresleben im Trias ab und dient als Referenz für künftige Entdeckungen von Meeresfossilien, die in diese geologische Periode zurückreichen. Das UNESCO-Welterbekomitee hatte damals angeregt, dass die Stätte auf das gesamte Fossiliengebiet und somit auch auf italienisches Gebiet ausgedehnt werden könnte. Im Februar 2009 hatte die italienische und die Schweizer Regierung eine neue Kandidatur eingereicht. Diese legte besonderen Wert auf die Beteiligung der lokalen Behörden. Nun hat das UNESCO-Welterbekomitee diesem Antrag stattgegeben.
Der Erfolg ist das Ergebnis einer beispielhaften grenzüberschreitenden Koordination für das Management der Welterbestätte Monte San Giorgio. Diese Bemühungen führten zur Anerkennung der zweiten grenzüberschreitenden Welterbestätte der UNESCO im Alpenraum. Bereits 2008 war die Strecke der Rhätischen Bahn in der Kulturlandschaft Albula/Bernina zwischen Thusis (Schweiz) und Tirano (Italien) aufgenommen worden. Die Zusammenarbeit in der Insubrischen Region erfolgte auf allen Ebenen: Die lokalen Behörden planten eine gemeinsame Verwaltung, die alle beteiligten Akteure umfasst: die Schweizer Gemeinden (die in der Stiftung Monte San Giorgio vertreten sind) und die italienischen Gemeinden, die Provinz Varese, die Region Lombardei, der Kanton Tessin und die beiden Staaten. Letztere haben ein entsprechendes Vereinbarungsprotokoll für die gemeinsame Verwaltung der Stätte unterzeichnet.
Quelle: BAFU