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Die Alpenkonvention ist ein internationales Übereinkommen zum Schutz des Naturraums und zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung in den Alpen, das 1991 unterzeichnet wurde. Die Konvention legt ebenfalls großes Augenmerk auf die Sicherung der wirtschaftlichen und kulturellen Interessen der einheimischen Bevölkerung in den Unterzeichnerstaaten. |
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Die Alpenkonvention wurde von den acht alpinen Staaten (Deutschland, Frankreich, Italien, den Herzogtümern Liechtenstein und Monaco, Österreich, der Schweiz, Slowenien) und der Europäischen Union ratifiziert. |
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Das Netzwerk ALPARC, ein Beitrag zur Alpenkonvention
Die Aktivitäten ALPARCs entsprechen dem Rahmen der Alpenkonvention und ihren Artikeln. Sie werden vom Internationalen Lenkungsausschuss festgelegt, zusammengesetzt aus Schutzgebietsvertretern aller Alpenländer, und anschließend vom Ständigen Ausschuss der Alpenkonvention verabschiedet.
ALPARC kooperiert in allen die Schutzgebiete betreffenden Bereichen direkt mit dem Ständigen Sekretariat der Alpenkonvention durch die Task Force Schutzgebiete : Seine grundlegende Aufgabe bezieht sich auf den Artikel 12 des Protokolls "Naturschutz und Landschaftspflege" der Alpenkonvention: |
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Artikel 12:
"Die Vertragsparteien treffen die geeigneten Maßnahmen, um einen nationalen und grenzüberschreitenden Verbund ausgewiesener Schutzgebiete, Biotope und anderer geschützter oder schützenswerter Objekte zu schaffen. |
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Dieses Protokoll hat zum Ziel, im gesamten Alpenmassiv den Schutz von außergewöhnlichen Arten, Biotopen und Landschaften zu gewährleisten und zu verstärken. Deswegen erweist sich eine Harmonisierung der Schutzmaßnahmen im gesamten Alpenbogen als sinnvoll. |
Präsidentschaft der Alpenkonvention 2009/2010: Slowenien
Die Alpenkonvention verfügt über:
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Seit 2007 ist Herr Marco Onida Generalsekretär der Alpenkonvention |
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Seit 2007 ist Frau Regula Imhof Vizegeneralsekretärin der Alpenkonvention |
Sie können weitere Informationen auf der Website der Alpenkonvention finden: www.alpconv.org